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Dienstag, 6. Mai 2003 Mieterrecht |
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| Tierhaltung |
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Ist im Mietvertrag nichts über Tierhaltung geregelt, darf man grundsätzlich zwei Katzen oder einen Hund halten.
Mehr nicht - auch nicht Dutzende von Kleintieren, Nagern oder Vögeln.
Sollte der Vermieter Tiere dulden, kann er auch z. B. ein Hausschwein nicht verbieten - sofern es nicht durch Geruch oder Geräusche stört.
(AG Berlin: 17 C 88/00) |
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