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Samstag, 3. Mai 2003
Wussten Sie Schon ...

Wenn Sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umgezogen sind können Sie u.a. folgendes von der Steuer absetzen:

- Transport- und Fahrtkosten z.B. für Wohnungsbesichtigung
- Mietzahlung für die alte Wohnung, wenn diese längere Zeit leersteht
- Maklercourtage

Wichtig: Alle Nachweise / Belege müssen der Steuererklärung beigefügt werden.

Teppiche
 



Auch Handweb Teppiche gibt es in Ihrer
Wunschgröße. Handwebteppiche sind beidseitig
verwendbar und sehr strapazierfähig. Ideal...
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Mietzahlung einstellen
 
Wird ein Untermieter von seinem Vermieter ständig schikaniert, darf er die Mietzahlung einstellen. Als Schikane zählt u. A. das Verbot von Besuch, Schlüsselabgabe...
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Stilvoll speisen
 
Transparenz, Mobilität, Leichtigkeit

Flötotto lite setzt neue Akzente. Schon der Tisch bringt Farbe ins Spiel.

Dazu passend das Container-Ensemble...
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Gartenmöbel
 
Elegante, anthrazitfarbene Metallgruppe für die Terrasse oder den Wintergarten, die auch für den Objektbereich sehr empfehlenswert ist, da der Stuhl sehr...
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Heizkosten gespart - Miete darf trotzdem steigen
 
Der Vermieter, die durch energiesparende Baumaßnahmen die Heizlosten der Mieter dauerhaft senkt, darf die Miete, auch ohne Vorlage einer genauen Energiebarechnung...
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