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Freitag, 25. April 2003
Mieterrecht

Wärme muss sein
20 Grad Celsius müssen mindestens gewährleistet werden. Unabhängig von der Außentemperatur, es muss immer möglich sein, in einer Mietwohnung mind. 20° C zu erreichen. Ist dies nicht möglich, so kann man die Miete mindern.
(AG Wuppertal: 97 C 576/97)

Noch mehr Interessantes zum Mietrecht erfahren Sie unter der Rubrik Tipps - Mietvertrag

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