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Freitag, 25. April 2003 Mieterrecht |
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| Wärme muss sein |
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20 Grad Celsius müssen mindestens gewährleistet werden. Unabhängig von der Außentemperatur, es muss immer möglich sein, in einer Mietwohnung mind. 20° C zu erreichen. Ist dies nicht möglich, so kann man die Miete mindern.
(AG Wuppertal: 97 C 576/97)
Noch mehr Interessantes zum Mietrecht erfahren Sie unter der Rubrik Tipps - Mietvertrag |
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| Teppiche |
Auch Handweb Teppiche gibt es in Ihrer
Wunschgröße. Handwebteppiche sind beidseitig
verwendbar und sehr strapazierfähig. Ideal... |
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| Kündigungsschutz |
| Mietern darf die Wohnung nicht gekündigt werden, weil Ihre minderjährigen Kinder Schäden anrichten. Auch dann nicht, wenn dies zum wiederholten Male vorkommt.... |
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| Heizkosten gespart - Miete darf trotzdem steigen |
| Der Vermieter, die durch energiesparende Baumaßnahmen die Heizlosten der Mieter dauerhaft senkt, darf die Miete, auch ohne Vorlage einer genauen Energiebarechnung... |
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| Ein Dankeschön für alle die geholfen haben ? |
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Der Schlaufenteppich mit Fischmotiv, entworfen von Jean Oh Architects, setzt in diesem Londoner Badezimmer einen kräftigen Farbakzent.
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