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Freitag, 2. Mai 2003
BFH Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 39/97) hat Mitte letzter Woche die jahrzehntelang von Finanzämtern getretene Investitionsbremse gelöst. Ab sofort können Erwerber von vermieteten Wohnimmobilien die Kosten für Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsarbeiten unmittelbar als Werbungskosten gelten machen. Auf lange Zeit gestreckte Abschreibungen, die erfahrungsgemäß in der Praxis zum Investitionskiller wurden, gehören damit bis auf Weiteres der Vergangenheit an.

Heizkosten gespart - Miete darf trotzdem steigen
 
Der Vermieter, die durch energiesparende Baumaßnahmen die Heizlosten der Mieter dauerhaft senkt, darf die Miete, auch ohne Vorlage einer genauen Energiebarechnung...
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Kostenlose Angebote
 
Dass ein Umzug auch Vertrauenssache ist, weiß jeder, der mit einem Möbelspediteur seine Wohnung gewechselt hat. Damit ein Umzug auch Vertrauenssache bleibt,...
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Fertigteilhäuser Tip Nr. 1
 
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Falls Sie die Adresse der Seite manuell in der Adressleiste eingegeben haben,...
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Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
 
Bei Mehrfamilienhäusern: Die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte...
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Teppiche
 



Auch Handweb Teppiche gibt es in Ihrer
Wunschgröße. Handwebteppiche sind beidseitig
verwendbar und sehr strapazierfähig. Ideal...
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