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Sonntag, 4. Mai 2003
Banken müssen Risiken benennnen

Kreditinstitute müssen ihre Kunden korrekt beraten. Empfiehlt ein Bankberater seinem Kunden, bestimmte Aktien zu verkaufen, steigt der Kurs kurz darauf aber um 150 %, muss das Institut den Verlust ausgleichen. (LG Berlin, 21 O 389/01.) Auch auf überdurchschnittliche Risiken eines Investments müssen Berater hinweisen, sonst ist die Bank schadenersatzpflichtig (BGH, III ZR 237/01).

Bau beendet ? Reif für die Insel ?
 

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