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Sonntag, 4. Mai 2003
Gärtner spart Steuern

Wer aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Garten selbst zu pflegen, kann Kosten für einen Gärtner bis zu 600,00 ¬ jährlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. (Niedersächsisches FG: 10 K 14/00)

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