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Montag, 28. April 2003
Muss man Nebenkosten für leere Wohnungen mitbezahlen ?

Nein
Nebenkosten für leere Wohnungen hat der Vermieter selbst zu tragen. Er muss so abrehnen, als sei die Wohnung mit einer Person belegt.
AG Köln: 201 V 609/96

Bau beendet ? Reif für die Insel ?
 

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