|
Montag, 28. April 2003 Muss man Nebenkosten für leere Wohnungen mitbezahlen ? |
|
| Nein |
|
Nebenkosten für leere Wohnungen hat der Vermieter selbst zu tragen. Er muss so abrehnen, als sei die Wohnung mit einer Person belegt.
AG Köln: 201 V 609/96 |
|
|
|
|
| Bau beendet ? Reif für die Insel ? |
|
|
| Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung |
Bei Mehrfamilienhäusern: Die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte... |
|
weiter
|
|
| Gardinen |
Was wäre eine stilvolle Wohnung ohne Raffgardinen oder Wolkenstores? Mit dieser Fensterdekoration bringen Sie den gewissen Flair in Ihr Heim. Die... |
|
weiter
|
|
| Kündigungsschutz |
| Mietern darf die Wohnung nicht gekündigt werden, weil Ihre minderjährigen Kinder Schäden anrichten. Auch dann nicht, wenn dies zum wiederholten Male vorkommt.... |
|
weiter
|
|
| Der Shaker-Stil: Schlicht und schön |
Ein Hauch von Ewigkeit.
Zeitlos-wohnlich sind die klaren Formen dieses amerikanischen Möbelstils, der von calvinistischen Auswanderern begründet wurde.
Die... |
|
weiter
|
|
|
|