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Montag, 28. April 2003 Hat man als Mieter ein Vorkaufsrecht an der Wohnung ? |
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| Ja |
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Der Eigentümer muss seinem Mieter die Wohnung anbieten, wenn er diese verkaufen will. Lehnt der Mieter ab, ist sein Vorkaufsrecht verbraucht. Der nachfolgende Eigentümer muss sich nicht mehr an diese Regel halten.
BGH: VIII ZR 384/97 |
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