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Dienstag, 20. Mai 2003
fehlende Küche

Die Wohnung muss im vollen Umfang nutzbar sein - von Anfang an. Ist zu Beginn des Mietverhältnisses die, im Vertag vorgesehene Küche noch nicht instlliert, so kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Weil eine Wohnung ohne Küche bestenfalls als "Unterstellmöglichkeit für Möbel", nicht aber zum Wohnen geeignet ist.
LG Itzehoe - 1 S 397/96

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Ein Dankeschön für alle die geholfen haben ?
 

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