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Dienstag, 20. Mai 2003
Wohnungen die krank machen

Generell gilt: Ist die Gesundheit in Gefahr, darf fristlos gekündigt werden. Also bei Einsturzgefahr, Schimmelpilz, Lärm- oder Schadstoffbelastung. Dabei müssen noch keinerlei Krankheitssymptome aufgetreten sein. Das Überschreiten bestimmter Richt- Grenzwerte (hierüber informiert Sie der Mieterschutzbund) reicht für den sofortigen Vertragsausstieg aus.
LG Köln, ZMR 1191, 223

Stilvoll speisen
 
Transparenz, Mobilität, Leichtigkeit

Flötotto lite setzt neue Akzente. Schon der Tisch bringt Farbe ins Spiel.

Dazu passend das Container-Ensemble...
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Windenergie
 


Die Nutzung der Windenergie ist in den vergangenen Jahren stark angewachsen: Windanlagen können ökologisch unbedenklich und zugleich wirtschaftlich...
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Gardinen
 



Was wäre eine stilvolle Wohnung ohne Raffgardinen oder Wolkenstores? Mit dieser Fensterdekoration bringen Sie den gewissen Flair in Ihr Heim. Die...
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