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Dienstag, 20. Mai 2003
Wasserschäden

Selbst durch Hochwasser können Gesundheitsgefahren für den Mieter auftreten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wenn wegen des Hochwassers mit Schlamm und Fäkalien durchsetztes Abwasser durch die Kanalisation in die Wohnung gedrückt wird und diese mehrere Zentimeter unter Waser steht.
AG Köln WM 97, 261

Ein Dankeschön für alle die geholfen haben ?
 

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Windenergie
 


Die Nutzung der Windenergie ist in den vergangenen Jahren stark angewachsen: Windanlagen können ökologisch unbedenklich und zugleich wirtschaftlich...
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Stilvoll speisen
 
Transparenz, Mobilität, Leichtigkeit

Flötotto lite setzt neue Akzente. Schon der Tisch bringt Farbe ins Spiel.

Dazu passend das Container-Ensemble...
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Umzug erledigt ? Brauchen Sie Erholung ?
 

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Teppiche
 



Auch Handweb Teppiche gibt es in Ihrer
Wunschgröße. Handwebteppiche sind beidseitig
verwendbar und sehr strapazierfähig. Ideal...
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