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Dienstag, 20. Mai 2003 Heizungsausfall |
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Auch Kälte kann ein Fall für eine fristlose Kündigung sein. Wenn die Zentralheizung des Miethauses über längere Zeit ausfällt, und die Zimmertemperatur jedes Mal auf 17 bis 16 °C absinkt. Kümmert sich der Vermieter trotz Aufforderung nicht um die Reparatur, kann der Frierende aus dem Vertrag raus.
LG Landshut WM 1989, 175 |
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| Checkliste |
| Hier finden Sie eine übersichtliche Checkliste mit Terminen, Aufgaben und Tipps für Ihre Umzugsplanung. Drucken sich diese Checkliste aus und haken Sie... |
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| Kündigungsschutz |
| Mietern darf die Wohnung nicht gekündigt werden, weil Ihre minderjährigen Kinder Schäden anrichten. Auch dann nicht, wenn dies zum wiederholten Male vorkommt.... |
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| Schlafzimmer |
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| Gardinen |
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| Teppiche |
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verwendbar und sehr strapazierfähig. Ideal... |
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