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Dienstag, 20. Mai 2003
Heizungsausfall

Auch Kälte kann ein Fall für eine fristlose Kündigung sein. Wenn die Zentralheizung des Miethauses über längere Zeit ausfällt, und die Zimmertemperatur jedes Mal auf 17 bis 16 °C absinkt. Kümmert sich der Vermieter trotz Aufforderung nicht um die Reparatur, kann der Frierende aus dem Vertrag raus.
LG Landshut WM 1989, 175

Checkliste
 
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Kündigungsschutz
 
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Teppiche
 



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