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Dienstag, 24. Juni 2003
Lüftung

Der Eigentümer einer Penthousewohnung muss sich die Küchengerüche aus der unter ihm liegenden Wohnung nicht gefallen lassen. Sein Nachbar muss sich einen Dunstabzug zulegen.
OLG Köln: 16 Wx 67/97

Wer den Kochgeruch aus der Küche durch eine Öffnung ungefiltert ins Freie leitet, kann von den Nachbarn auf Unterlassung wegen Geruchsbelästigung verklagt werden.
OLG Bayern: 2Z BR 151/99

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