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Dienstag, 22. Juli 2003
Falschparker in der Tiefgarage

Der Mieter eines Tiefgaragenplatzes ist berechtigt, ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug sofort abschleppen zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Falschparker. Übrigens muss der Stellplatzmieter keine Erkundigungen einholen, wem das freme Auto gehört.
AG München: 163 C 1561/01

Kündigungsschutz
 
Mietern darf die Wohnung nicht gekündigt werden, weil Ihre minderjährigen Kinder Schäden anrichten. Auch dann nicht, wenn dies zum wiederholten Male vorkommt....
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Bau beendet ? Reif für die Insel ?
 

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Solarenergie
 
Der Wirkungsgrad von kommerziell verfügbaren Solarmodulen variiert von 5 bis 15%. Das bedeutet, daß 5 bis 15% der Solarenergie, die die Zelle erreicht,...
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Wasserenergie
 


Laufwasserkraftwerke sind ständig in Betrieb und liefern permanent Strom ins Netz. Sie sind die einfachsten und häufigsten Wasserkraftwerke und befinden...
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Heizkosten gespart - Miete darf trotzdem steigen
 
Der Vermieter, die durch energiesparende Baumaßnahmen die Heizlosten der Mieter dauerhaft senkt, darf die Miete, auch ohne Vorlage einer genauen Energiebarechnung...
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