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Dienstag, 22. Juli 2003 Falschparker in der Tiefgarage |
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Der Mieter eines Tiefgaragenplatzes ist berechtigt, ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug sofort abschleppen zu lassen. Die Kosten dafür trägt der Falschparker. Übrigens muss der Stellplatzmieter keine Erkundigungen einholen, wem das freme Auto gehört.
AG München: 163 C 1561/01 |
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| Kündigungsschutz |
| Mietern darf die Wohnung nicht gekündigt werden, weil Ihre minderjährigen Kinder Schäden anrichten. Auch dann nicht, wenn dies zum wiederholten Male vorkommt.... |
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| Bau beendet ? Reif für die Insel ? |
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| Solarenergie |
| Der Wirkungsgrad von kommerziell verfügbaren Solarmodulen variiert von 5 bis 15%. Das bedeutet, daß 5 bis 15% der Solarenergie, die die Zelle erreicht,... |
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| Wasserenergie |
Laufwasserkraftwerke sind ständig in Betrieb und liefern permanent Strom ins Netz. Sie sind die einfachsten und häufigsten Wasserkraftwerke und befinden... |
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| Heizkosten gespart - Miete darf trotzdem steigen |
| Der Vermieter, die durch energiesparende Baumaßnahmen die Heizlosten der Mieter dauerhaft senkt, darf die Miete, auch ohne Vorlage einer genauen Energiebarechnung... |
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